Wir verpflichten uns zu Transparenz

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Kinder Afrikas e.V. nimmt an der Initative Transparente Zivilgesellschaft teil und verpflichten uns damit freiwillig folgende Informationen zugänglich zu machen: Welche Ziele strebt die Organisation an, woher stammen die Mittel, wie werden sie verwendet und wer sind die Entscheidungsträger.

Auf Herz und Nieren geprüft

Wir lassen uns gerne auf die Finger schauen. Jedes Jahr unterziehen wir uns einer freiwilligen Prüfung durch einen Rechnungsprüfer. Hierbei wird die Buchhaltung, Jahresrechnung und Mittelverwendung von einem unabhängigen Wirtschaftprüfer geprüft. Die Prüfberichte werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Informationen über Kinder Afrikas entsprechend der Selbstverpflichtung

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche  Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem: die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig, diese zehn Informationen auf ihrer eigenen Website leicht zugänglich zu veröffentlichen. Kinder Afrikas e.V. nimmt an dieser Initative teil.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Kinder Afrikas e.V.
Bajuwarenstraße 55
81825 München

Gründungsjahr: 2008

2. Vollständige Satzung

Hauptzweck des Vereins ist die uneigennützige Unterstützung und Förderung von Kindern in Afrika, insbesondere bedürftigen Kindern, „verlassenen" Kindern (z.B. Waisenkindern), HIV-positiven Kindern. Des Weiteren die uneigennützige Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Körperschaften wie z.B. Schulen, Kinderheimen, und Krankenstationen in Afrika, die sich um die Betreuung und Förderung der Vorgenannten kümmern.

Die vollständige Satzung als PDF finden Sie hier.

3. Freistellungsbescheid

Der Verein ist gemäß Freistellungsbescheid vom 12. Februar 2013 von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit.

4. Namen und Funktionen der Entscheidungsträger

Organe des Vereins sind der geschäftsführende Vorstand, der Vorstandsbeirat und die Mitgliederversammlung. Der Vorstandsbeirat wurde noch nicht einberufen. Derzeit hat der Verein 57 Mitglieder und 349 Paten (Stand 12. Februar 2014).

Dem Vorstand gehören an:

  • Richard Pöschl (Vorsitzender)
  • Daniel Oehm (Stellvertreter)
  • Tanja Pöschl (Schatzmeisterin, kooptiertes Vorstandsmitglied)
  • Mathilda Brandl-Hozo (kooptiertes Vorstandsmitglied)
  • Simon Zimmerman (kooptiertes Vorstandsmitglied)

5. Tätigkeitsbericht

Den aktuellen Tätigkeitsbericht (2008-2009) als PDF finden Sie hier. Der Bericht für die Periode 2010-2011 wird derzeit erstellt. Den aktuellen Bericht des Wirtschaftsprüfers (2012) finden Sie hier.

6. Personalstruktur

Kinder Afrikas e.V. hat eine angestellte Mitarbeiterin in Teilzeit. Die fünf Vorstandsmitglieder und alle weiteren Helfer sind ehrenamtlich tätig.

7. Mittelherkunft

Hier finden Sie unsere aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung als PDF.

8. Mittelverwendung

Hier finden Sie unser Gewinn- und Verlustrechnung als PDF.

9. Gesellschaftliche Verbundenheit

Es bestehen keine vertraglichen Verbindungen mit Dritten, die maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen unserer Organisation haben.

10. Zahlungen, die mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Der Verein Crossing Borders hat uns im abgelaufenen Jahr mit einer Zahlungen bei der Finanzierung unseres Schulbauprojekts in Bong Mines unterstützt, die mehr als zehn Prozent unseres Gesamtjahresbudgets ausmachte. Ferner gab es für dieses Jahr keine Entgelte von Behörden oder anderen Auftraggebern für die auftragsgemäße Erbringung von Leistungen, die diese Schwelle überschritten haben.

> Selbstverpflichtung von Kinder Afrikas e.V.