Satzung von Kinder Afrikas e.V.

Die aktuelle Satzung ist in der Fassung vom 14.04.2012.

Die vollständige Satzung als PDF finden Sie > hier.

Hauptzweck des Vereins ist die uneigennützige Unterstützung und Förderung von Kindern in Afrika, insbesondere bedürftigen Kindern, „verlassenen" Kindern (z.B. Waisenkindern), HIV-positiven Kindern. Des Weiteren die uneigennützige Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Körperschaften wie z.B. Schulen, Kinderheimen, und Krankenstationen in Afrika, die sich um die Betreuung und Förderung der Vorgenannten kümmern.

Der Verein Kinder Afrikas e.V. ist in das Vereinsregister in München unter der Nummer 201548 eingetragen und vom Finanzamt für Körperschaften in München gemäß Freistellungsbescheid vom 5. November 2009 als gemeinnützig anerkannt.